GOOGLE ANALYTICS ABMAHNUNG

ANALYTICS ABMAHNUNG
DSGVO-Verstoß auf Ihrer Webseite? Lassen Sie sich nicht verunsichern!

Wie wir von einigen Kunden gehört haben, sind E-Mails im Umlauf, die auf einen DSGVO-Verstoß auf der Website von Unternehmen hinweisen. Das E-Mail bezieht sich auf die Verwendung von Google Analytics. Es besteht kein Grund zur Sorge, doch langfristig sollten Sie nach Alternativen zu dem Google-Dienst suchen, wenn Sie Daten erheben möchten. (Lesen Sie auch unsere weiteren Cookie Infos >>)

Das vielfach ausgesendete E-Mail warnt Unternehmer:innen vor Abmahnungen aufgrund der Verwendung von Google Analytics. Weiters wird in der Nachricht für alternative Dienste geworben, von denen behauptet wird, dass sie datenschutzfreundlich sind.

Der Text des E-Mails lautet wie folgt:

Österreichische Datenschutzbehörde unterbindet Google Analytics

Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Ihrer Website ist bei mir eben der Google Tracking Code aufgepoppt. Anfang 2022 hat die österr. Datenschutzbehörde die Verwendung von Google Analytics untersagt. Deshalb zirkulieren bereits Abmahnungen gegen Unternehmen, die Google Analytics weiterhin einsetzen.
Zu Ihrem Schutz bitte ich Sie, diese Information an Ihren Webbetreuer oder Datenschutzverantwortlichen weiter zu leiten, um folgende Schritte einzuleiten:

– Deaktivierung des Google-Scripts
– Einbau datenschutzfreundlicher Tools, wie beispielsweise Smartlook oder Fathom, die eine saubere Webanalyse ohne Cookies und ohne Datentransfer in die USA möglich machen.

Vielen Dank
herzliche Grüße
Anna Sobatka

Haben Sie ein solches E-Mail erhalten, besteht kein Grund zur Sorge. Es dürfte weder Schadsoftware noch Viren enthalten. Es scheint als würde eine offensive Werbestrategie eingesetzt werden, bei der automatisiert nach Unternehmens-Websites gesucht wird, die Google Analytics auf ihrem Webauftritt einsetzen. Sobald die Verfasser:innen der Nachricht davon ausgehen, dass das Unternehmen den Google-Dienst verwendet, versenden sie die oben angeführte, generische Nachricht um neue Kund:innen für die beworbenen Dienste zu gewinnen. Sie können das E-Mail also getrost löschen.

Richtig ist, der Einsatz von Google Analytics OHNE Zustimmung ist nicht DSGVO-konform.
Es muss die VORHERIGE ZUSTIMMUNG UND DIE MÖGLICHKEIT JEDERZEIT ZU ÄNDERN vorhanden sein!

Mit der DSGVO (GDPR) bzw. spätestens mit der ePrivacy-Verordnung dürfen Cookies nicht mehr ohne Zustimmung des Besuchers gesetzt werden. Das bisherige Opt-out-Verfahren ist nicht mehr zulässig (Nur ein Button ‘Zustimmen’ oder ‘Akeptieren’). Ein korrektes Cookie Consent (Cookie Zustimmung/Ablehnung) Tool muss Website-Besucher:innen die Möglichkeit geben, eine Zustimmung, eine Ablehung und eine ständige Änderung der Datenerhebung zu setzen!

Nach einer Ablehung MUSS der Datenfluss unterbunden werden (!). Somit sind auch Tools wie Google Analytics, Google Fonts, Facebook Pixel, Google Ad-Sense, Tag-Manager oder auch Emoticons nur mit Erlaubnis freizuschalten (!) und nach Ablehung zu unterbinden!

Gerne informieren wir Sie über den korrekten Einsatz eines Cookie Consent Tools auf Ihrer Website!

Quelle: Watchlist Internet
https://www.watchlist-internet.at/news/dsgvo-verstoss-auf-ihrer-webseite-lassen-sie-sich-nicht-verunsichern/

DSGVO online:
https://www.jusline.at/gesetz/dsgvo

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